Das Rechtsgebiet des Sozialrechts regelt die Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrages unseres Sozialstaatsprinzips. Dazu gehört unter anderem die Sicherung des Existenzminimums mittels staatlicher Unterstützung, die Gewährung der Altersrente oder die unter dem unseligen Begriff "Hartz IV" zusammengefassten Sozialhilfeangelegenheiten.
Nicht immer kommen die staatlichen Stellen, wie die Agentur für Arbeit oder die jeweils zuständigen lokalen Behörden ihren Verpflichtungen nach und verweigern unberechtigt beantragte Zahlungen oder Leistungen. Dank meiner jahrelangen Erfahrung stehe ich Ihnen in derartigen Fällen kompetent zur Seite und berate und vertrete Sie unter anderem in: