Wohl kaum ein Bereich des privaten Rechts enthält so viel Konfliktpotential wie das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Im Interesse beider Parteien ist es oft besser, einen langwierigen und teuren Rechtsstreit vor Gericht zu vermeiden indem bereits im Vorfeld, beziehungsweise
bei der Erstellung des Mietvertrages, der Kündigung oder der Mieterhöhung anwaltliche Unterstützung in Anspruch genommen wird. Nur so lassen sich vor einem möglichen Streitfall die vielfältigen Fallstricke in Form von tückischen Formvorschriften umgehen und teure Gerichtsverfahren vermeiden.
Egal ob Sie Vermieter oder Mieter sind, in allen Fragen und Problemstellungen des Mietrechts bin ich für Sie mit mehr als 15 Jahren Erfahrung der richtige Ansprechpartner.
Hier ein Überblick über meine Leistungen: