Arbeitsrecht

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Justitia

Arbeitsrecht

Genauso wie die Arbeit einen zentralen Bereich unserer Lebensgestaltung darstellt, ist das Arbeitsrecht ein großer Teilbereich des Zivilrechts, der grundsätzlich zwei Seiten, nämlich die des Arbeitgebers und die des Arbeitnehmers behandelt. Ich bin mit beiden Seiten seit über 15 Jahren bestens vertraut und vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von Beginn bis Ende des Arbeitsverhältnisses. Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die einen erfahrenen Berater im Arbeitsrecht suchen, sind bei mir gut aufgehoben. Ich berate und vertrete Sie in folgenden arbeitsrechtlichen Bereichen:

  • Abschluss, Überprüfung eines Arbeitsvertrages
  • Überprüfung eines Aufhebungs- und Abwicklungsvertrages 
  • Überprüfung einer Kündigung oder Änderungskündigung 
  • Erstellung von Kündigungsschutzklagen
  • Überprüfung von Versetzungen, Umsetzungen
  • Vorbereitung und Prüfung von Abmahnungen   
  • Entgeltansprüche, u.a. Urlaubsabgeltung, Überstundenvergütung, Abfindungen  etc.
  • rechtliche Schritte gegen Mobbing am Arbeitsplatz
  • Prüfung eines Arbeitszeugnisse etc.

Im Arbeitsrecht muss es nicht immer zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen. Durch kompetente Beratung und Verhandlungsführung lassen sich viele Probleme auch außergerichtlich beilegen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund wichtig, dass im Arbeitsrecht die Besonderheit besteht, dass im arbeitsgerichtlichen Verfahren I. Instanz jede Partei ihre Kosten selber trägt und es keine Kostenerstattung gibt. Daher ist es aus wirtschaftlicher Sicht bereits sinnvoll, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln und einen Prozess zu vermeiden.

Es gibt jedoch auch Fälle, wo eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich ist. Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen, die Möglichkeit Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Auch hierüber berate ich Sie gerne.

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